Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) der Europäischen Einheit zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem der Einsatz der gefährlichsten Chemikalien reduziert und eingeschränkt wird.

Als nachgeschalteter Anwender und Importeur von Chemikalien gemäß der REACH-Verordnung ist CREBONIT verpflichtet, die Anforderungen in REACH zu erfüllen. Die Verpflichtung gilt nicht für die Beschichtung selbst (eine Mischung), sondern für die verschiedenen Substanzen, die die Beschichtung enthält.

Als verantwortungsbewusster Beschichtungshersteller ist CREBONIT stets bemüht, sicherzustellen, dass sein globales Geschäft verantwortungsbewusst und nachhaltig betrieben wird. Das Unternehmen teilt und unterstützt die Mission und Vision der EU, gefährliche Chemikalien zu reduzieren und einzuschränken.

In allen Regionen vermarktete CREBONIT-Produkte enthalten nur Stoffe, die in REACH entweder registriert, ausgenommen oder vorregistriert wurden.

Die Liste der eingeschränkten Stoffe (REACH, Anhang XVII) wächst weiter. Auch die Kommunikation zur sicheren Verwendung von Chemikalien entwickelt sich ständig weiter. CREBONIT unternimmt alles, um den Einsatz von besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) zu reduzieren oder zu eliminieren. Jeder Gehalt an SVHC-Stoffen wird gemäß der REACH-Verordnung mitgeteilt, ebenso wie jeder Gehalt an zugelassenen Stoffen. CREBONIT setzt sich auch aktiv dafür ein, dass die in Expositionsszenarien und Sicherheitsdatenblättern beschriebene Kommunikation zum sicheren Umgang mit Chemikalien regelmäßig aktualisiert und entsprechend umgesetzt wird.

CREBONIT verpflichtet sich uneingeschränkt, die Einhaltung der REACH-Verordnung sicherzustellen, die Kontinuität der Versorgung aufrechtzuerhalten, die REACH-Verordnung zu unterstützen und seine Kunden über ihre Produktinformationen auf dem Laufenden zu halten.

Bei Fragen zu REACH- und CREBONIT-Lösungen wenden Sie sich bitte an unser Umweltteam unter LAB@crebonitgroup.com.