Richtlinie über flüchtige organische Verbindungen
Ziel dieser Richtlinie (2010/75 / EU) ist es, die direkten und indirekten Auswirkungen der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verhindern oder zu verringern.
Lösungsmittel, die Substanzen enthalten, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können (Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxisch), müssen innerhalb kürzester Zeit so weit wie möglich durch weniger schädliche Substanzen ersetzt werden. Für Schadstoffe sind strengere Emissionswerte festgelegt.
CREBONIT stellt sicher, dass seine Produkte in Übereinstimmung mit den VOC-Konzentrationsgrenzwerten hergestellt werden, die bestimmte Produkte betreffen.